Die Kosten für die Alltagsunterstützung betragen 36 € / Stunde zzgl. 0,30 €/km Anfahrt. Die Mindestdauer pro Anfahrt beträgt zwei Stunden.
Sie können sich bei akuter Krankheit oder während der Schwangerschaft die Haushaltshilfe vom Arzt verordnen lassen. Besteht Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 können Sie unsere Leistungen auch über die Pflegekasse abrechnen bzw. wir können das für Sie übernehmen.
Folgende Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die Pflegekasse:
*wurden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, so sinkt das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung)
Beispiel: Mit einem Pflegegrad 3 sind bis zu 8 Stunden / Woche über die Zahlungen der Pflegekasse finanziert. Bei Pflegegrad 5 steigt die Anzahl auf bis zu 11 Stunden die Woche. Somit hätten Sie bei Ausschöpfung der Zuschüsse der Pflegekasse keine Zuzahlungen zu leisten. Die Voraussetzungen müssen individuell geprüft werden.
Weitere Stunden können selbstverständlich bei privater Kostenübernahme angeboten werden.
Die Kosten einer häuslichen Betreuungskraft ("24 Stunden") sind individuell und hängen vom Betreuungsumfang ab.
Ich freue mich über Ihre Anfrage um Sie zu unverbindlich zu beraten.
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